Am 11. Juni wurden „Die vier Knabenchöre Bayerns“ in feierlichem Rahmen in der Residenz München offiziell als Immaterielles Kulturerbe Bayerns gewürdigt und ausgezeichnet.
Zu den „Vier Knabenchören Bayerns“ zählen die Regensburger Domspatzen und die Augsburger Domsingknaben, hervorgegangen aus mittelalterlichen Domsingschulen, sowie der Windsbacher Knabenchor und der Tölzer Knabenchor, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden. „Die Tradition der Knabenchöre beruht auf deren besonderer Stimmlage. Die Chöre bemühen sich um eine praktisch wie theoretisch fundierte musikpädagogische Ausbildung und sind für ihre international renommierten Konzerte bekannt. Das Repertoire umfasst Chorwerke von der Gregorianik über die moderne Oper bis hin zum Volkslied. Mittlerweile nimmt der Chor in Regensburg auch Mädchen auf“, so die Begründung des Heimatministeriums.
„Die bewusste Pflege und Weitergabe dieser besonderen kulturellen Schätze in unserer Heimat wirkt identitätsstiftend und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl in einer vielfältigen Gemeinschaft. Durch Offenheit für Neuinterpretationen bleiben Traditionen lebendig und begeistern auch die nächsten Generationen. Diese Begeisterung der Menschen und das damit verbundene Engagement macht unsere Heimat Bayern so lebenswert und attraktiv“, betonte Finanz- und Heimatminister Füracker bei der Urkundenübergabe.
Mehr Hintergründe erfahren Sie in unserem Artikel vom März 2024.
Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 82 Eintragungen enthält.
Foto: StMFH/Graser